BVfK-Wochenendticker 6. August 2016

 

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Ereignisse, die gleichen einem Meteoriteneinschlag -

das Phänomen heißt Hyundai!

 

Santander unterstützt Kaufprämie für Elektroautos mit eAutoFlex1

 

Überwiegend positive Stimmung: BVfK-Blitzumfrage Gebrauchtwagengeschäft 2016.

 

AllCarDealers und BVfK schließen Kooperationsvertrag

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:  Probleme bei Neuzulassung von Importfahrzeugen aus Slowenien.

 

Mitgliederumfrage "Causa Matthes".

 

BVfK-Mitgliederversammlung 2016 Terminabstimmung.

 

Veranstaltungstipps vom BVfK-Oldtimerbeauftragten Wolfgang Schreier.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

alle drei bis fünf Jahre wird der freie Kfz-Handel von Ereignissen heimgesucht, die gleichen einem Meteoriteneinschlag. Dann ist der BVfK gefordert. Dann laufen wir zur Höchstform auf. Wenn nicht jetzt, wann sonst können unsere Kraft und Kompetenz beweisen?

Also auf in den Kampf mit Getöse!

Oder?

Die erste Analyse zeigt i.d.R.: Der Holzhammer muss im Keller bleiben, es geht um mehr, als nur markige Sprüche wie „wir schaffen das schon“, oder: „was nicht sein darf, das nicht sein kann“. Es sind stattdessen Sachverstand, Erfahrung und Weitsicht gefragt.

Wo liegt die Gefahr? Was können wir realistisch erreichen? Was haben wir uns selbst zuzuschreiben? Wer sind unsere Gegner und was haben die drauf? Gibt es Verbündete?

Mal sind es andere Verbände, mal sind es die Medien – oft müssen wir es alleine schaffen.

Doch alleine sind wir nie, denn wir haben nicht nur viel hundert kompetente und leistungsfähige Kfz-Händler, die uns fördern und fordern, sondern auch ein tolles Netzwerk aus Freunden und Förderern.

Langer Einleitung, kurzer Sinn: Wir stehen derzeit vor einer Anforderung der besonderen Art gegenüber, die einen ungeheuren Aufwand erzeugt. Die meisten Tage beginnen um 6:00, und enden um 22:00. Dennoch müssen wir erkennen, dass das Phänomen nicht mit Links zu bekämpfen ist.

Das Phänomen heißt Hyundai!

Wer nun mehr Informationen erwartet, den muss ich vorübergehend enttäuschen. Die Situation erfordert auf der einen Seite zwar die Bündelung von Kräften, anderseits jedoch kann zu viel Publicity der Sache ebenso schaden, wie das Nichtwissen der Betroffenen von der Dimension des Problems.

Daher müssen wir es an der Stelle leider mit weiteren Details belassen und diejenigen vertrösten, die nun neugierig geworden sind.

Alle anderen, die wissen, wovon hier gerade die Rede ist und vom Hyundai-Problem betroffen sind, mögen sich bitte melden, bevor sie Entscheidungen treffen!

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Ach ja: Dann gibt es ja noch diesen Händler, der verzweifelt die Palastrevolution probt und es weder mit Lügen, noch mit Drückermethoden schafft, 10% der BVfK-Mitglieder hinter sich zu vereinigen. Zunehmend erreichen uns E-Mails und Anrufe genervter Händler, die erwarten, dass wir dem Ganzen nun ein Ende bereiten.

Wenngleich es auch hier einer sorgfältigen Abwägung bedarf, können Sie mithelfen, diesen Spuk zu beenden, indem Sie uns von Anrufen und E-Mails in der Sache berichten. Um es Ihnen einfach zu machen, gibt es hier ein entsprechendes Umfragetool. Es erfordert nur wenige Mouseklicks.

Hier geht es zur Umfrge: https://www.bvfk.de/mitgliederumfrage-matthes/

Ja, auch so etwas muss leider sein, denn "Alles Gute für Ihren Autohandel!" ist oft kein Spaziergang.

Aber: Geländegängig waren wir schon immer!

Herzliche Sommergrüße

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Übrigens: "Ein Schiff liegt im Hafen am sichersten - doch dafür wurde es nicht gebaut!"

Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de

 

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Überwiegend positive Stimmung!

 

BVfK-Blitzumfrage Gebrauchtwagengeschäft 2016.

Der Bundesverband freier Kfz-Händler befragt regelmäßig die Kfz-Händler nach ihrer Meinung, Einschätzungen und Wahrnehmungungen zu wichtigen Aspekten der Kfz-Branche.

Nur so ist es möglich, Verbandsarbeit "nah am Handel" zu leisten um professionelle Kfz-Händler wirksam zu unterstützten.

Hier das Resultat der Befragung vom 4. August 2016:

  1. Wie läuft das Gebrauchtwagengeschäft aktuell?

Gut (49,2%) , mäßig(25,4%), schlecht(25,4%)

2. Wie lautet Ihre Prognose bis zum Jahresende?

Verbessert sich (19,4%), gleichbleibend (61,2%), eher rückläufig (19,4%)

  1. Wie sieht das Preisniveau bei Gebrauchten aktuell aus?

Gut (21,2%) , unverändert(57,6%), schlecht(21,2%)

 4. Wie werden sich die GW-Preise bis Ende des Jahres entwickeln?

steigt vermutlich (13,4%), gleichbleibend(47,8%), eher sinkend (38,8%)

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Santander unterstützt Kaufprämie für Elektroautos mit eAutoFlex1

4.000 Euro für eFahrzeuge, 3.000 Euro für Plug-in-Hybride – Politik und Wirtschaft bringen durch ihre Kaufprämie einen Zukunftsmarkt ins Rollen.

Attraktiv und profitabel ist die Förderung längst nicht nur für den Endkunden, sondern vor allem auch für Sie als Händler. Wer sich frühzeitig auf die neue Marktsituation einstellt, der sichert sich eine exzellente Ausgangsposition für ein neues Fahrzeugsegment und ein zusätzliches Ertragsfeld.

Santander eAutoFlex verschafft Ihnen als Händler-Partner einen deutlichen Wettbewerbsvorteil: Denn Ihr Kunde bekommt nicht nur einen besonders attraktiven effektiven Jahreszins von 2,99% und die bekannte Variabilität des Produkts AutoFlex, er kann zudem die staatliche Prämie2 für eFahrzeuge schon lange vor der eigentlichen Auszahlung zwischen- bzw. vorfinanzieren und sie nach erfolgter Auszahlung direkt zur Tilgung nutzen.

Obendrein erhält Ihr Kunde hierfür Tankgutscheine für die öffentlichen Ladestationen unseres Kooperationspartners RWE. Die Gutscheincodes reichen für 15 Ladevorgäng3 im größten deutschen eTankstellennetz. Nach Aktivierung des Darlehensvertrages erhält der Kunde in einem Willkommensmailing separat die Gutscheincodes, die über die RWE App einlösbar sind.

Darüber hinaus bietet RWE den eAutoFlex-Kunden exklusiv einen optionalen Autostromvertrag an, der 12 Monate von der Grundgebühr befreit ist4. Für Sie als Händler-Partner bietet Santander eAutoFlex die Chance, sich als regionaler Vorreiter in Sachen Mobilität zu positionieren.

Machen Sie die Elektromobilität für Ihre Kunden bezahlbar, binden Sie sie an Ihr Unternehmen, steigern Sie Ihren eigenen Absatz und sichern sich attraktive Provisionen.

Bei Fragen zu eAutoFlex wenden Sie sich bitte an Ihren Santander Händler-Berater.
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1 Bonität vorausgesetzt.
2 Der Erhalt der staatlichen Prämie hängt von der positiven Bescheidung des Antrags auf die Prämie durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab. Die staatliche Förderung gilt nur für Neufahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis für das Basismodell bis maximal 60.000 Euro.
3 Nur gültig für Verträge, die bis zum 31.12.2017 abgeschlossen werden. Maximale Ladezeit: 1h, maximale Ladeleistung: 11kW/h. Die Gutscheincodes sind bis einschließlich 31.12.2020 gültig.
4 Nur gültig für Autostromverträge, die mit RWE bis zum 31.12.2016 (Eingang des Vertrags bei RWE) abgeschlossen werden.

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AllCarDealers und BVfK schließen Kooperationsvertrag

Die AllCarDealers GmbH mit Sitz in Schwaig bei Nürnberg und der Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V. haben zum 01.08.2016 einen Kooperationsvertrag über Ihre künftige Zusammenarbeit geschlossen.

Angemeldete Mitglieder des BVfK können ab sofort Deutsche Neuwagen zu Top Konditionen vermitteln.

Die AllCarDealers GmbH ist eine Einkaufsgemeinschaft für Neufahrzeuge und bietet TOP-Händlereinkaufskonditionen bei der Vermittlung deutscher Neuwagen nahezu aller Hersteller.

Ohne Vertriebsdruck, ohne Herstellerstandards oder Abnahmeverpflichtungen können alle angemeldeten Mitglieder des BVfK zu Sonderkonditionen diese Partnerschaft nutzen.

Mit Ihren persönlichen Zugangsdaten können Händler im Online-Portal der Allcardealers GmbH Ihre Einkaufskonditionen einsehen, Ihren individuellen Gewinnaufschlag kalkulieren und direkt  ein personalisiertes Angebot oder den Vermittlungsauftrag für Ihren Kunden ausdrucken.

Sowohl die Bindung bestehender Kunden, Ertragsoptimierung, als auch die Neukundengewinnung und die Erweiterung des Produktportfolios um den Bereich Neuwagen sind mit diesem System möglich.

Weiterhin besteht die Option alle Fahrzeugangebote per IFrame-Lösung in die bestehende Homepage des Händlers zu integrieren und somit online ein deutlich größeres Produktangebot darzustellen. Den Kalkulationsaufschlag und damit die Gewinnspanne kann hierfür der Partner selbst festlegen.

Der Leitsatz der AllCardealers lautet:

Wir kommen aus dem Automobilhandel und sprechen deshalb die Sprache des Handels.

Bei uns wird dem alten Handelsspruch: „Im Einkauf liegt der Gewinn“ wieder neue Bedeutung gegeben.

Wir sind überzeugt, mit unserer Einkaufsgemeinschaft, die freien Kfz-Händler zu stärken, den aktiven Verkauf zu wettbewerbsfähigen Preisen zu fördern und Ihre Kunden an Sie zu binden.

Autohauserfahrene Mitarbeiter unterstützen hierbei mit persönlicher Beratung.

Weitere Infos erhalten Sie in dem unter www.allcardealers.de zum Download bereitstehenden Flyer oder bei w.vasen@bvfk.de

Durch die Kooperation reduziert sich die monatliche Gebühr um 20,-€ und  beträgt  für BVfK Mitglieder 39,-€ zzgl. gesetzl. Mwst, statt der Normalgebühr von 59,-€ zzgl. gesetzl. Mwst.

Die ersten beiden Monate nach Anmeldung sind für BVfK Mitglieder zudem kostenlos.

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Bild rechts: Immer zur Stelle: Die BVfK-Juristen Moritz Groß, Simon Vondrlik und Stefan Obert (v.l.n.r.)

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Probleme bei Neuzulassung von Importfahrzeugen aus Slowenien.

Erstellung von Blanko-Zulassungsbescheinigungen Teil II mit 4-Wochen-Verzögerung.

Mit Erlass vom 21.06.2016 hat das Verkehrsministerium NRW die Beantragung von Blanko-Zulassungsbescheinigungen Teil II (Blanko-ZB II) für aus Slowenien importierte Neufahrzeuge erschwert. Die vormals unproblematische Ausstellung des Dokuments wird ab sofort an die Bedingung geknüpft, dass von den zuständigen Zulassungsbehörden vorab eine Anfrage über den jeweiligen  Fahrzeugstatus beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gestellt worden ist. Auf diesem Wege soll sichergestellt werden, dass es sich bei den Fahrzeugen auch wirklich um Neufahrzeuge handelt. Denn nur für solche kann eine Blanko-ZB II erteilt werden. Bis zur Ausstellung der Blanko-ZB II können daher nunmehr bis zu vier Wochen vergehen.

Grund dieser Regelung waren Erkenntnisse der Zulassungsbehörden, nach denen in der jüngeren Vergangenheit zunehmend bereits in Slowenien z. B. mit Tageszulassung zugelassene Fahrzeuge in Deutschland als Neufahrzeuge deklariert worden sind, um auf diesem Wege eine Blanko-ZB II zu erlangen. Das Verkehrsministerium sah nicht nur die Gefahr der falschen Deklarierung der Fahrzeuge, sondern befürchtete auch ungerechtfertigte Preisvorteile für Händler, die so rechtswidrig vorgehen.

Allerdings leiden unter dieser neuen Vorschrift wie so häufig auch alle Händler, die seriös arbeiten. Denn die nun vorgesehene Praxis führt durch die Wartezeit nach der Antragstellung zu größeren Lagerbeständen, weil die Fahrzeuge nicht sofort weiterveräußert werden können. Die Folge sind Kosten für weitere Lagerplätze, Versicherungen etc. Zudem können diese Fahrzeuge ohne Blanko-ZB II auch nicht mehr finanziert werden.

Im Interesse dieser Händler nahm der BVfK Kontakt zum Verkehrsministerium NRW auf und machte auf die Konsequenzen der Neuregelung aufmerksam. Der BVfK bat darum, die Situation neu zu bewerten und eine Aufhebung des Erlasses in Erwägung zu ziehen.

Das Verkehrsministerium NRW brachte in seiner Stellungnahme Verständnis für die betroffenen Händler auf und zeigte sich kompromissbereit. So stellte das Ministerium in Aussicht, den Erlass vorläufig auszusetzen bzw. sogar endgültig aufzuheben, sofern zukünftig keine Unregelmäßigkeiten mehr zu beobachten sind.

Daher möchten wir alle BVfK-Mitglieder eindringlich darauf hinweisen, dass es unzulässig und rechtswidrig ist, bereits im EU-Ausland zugelassene Fahrzeuge (Tagezulassung reicht aus) in Deutschland als Neufahrzeuge anzumelden!

Wir konnten zu dem mit dem Ministerium eine vorübergehende Lösung vereinbaren, die wieder zu einer wie gewohnt zügigen Erstellung der Dokumente führt.

Hierzu folgendes Zitat aus dem Ministeriumsschreiben:

„… angesichts der langen Dauer der Abfragen wäre es vlt. ein für alle gangbarer Weg, wenn Sie in einem Rundschreiben an Ihre Mitgliedsunternehmen klarstellend auf die Unzulässigkeit derartiger Falschdeklarationen hinweisen könnten. Im Anschluss daran bin ich bereit meinen Erlass vom 21.6.2016 aus zu setzen, wodurch die Ausstellung von Blanko ZB II dann wieder ohne Zeitverzug möglich wäre. Soll sich dann bei den – von Ihnen vorgeschlagenen - Überprüfungen nach Ausstellung der Blanko-ZB II herausstellen dass die Falschdeklarationen aufgehört haben, könnte der Erlass gültig aufgehoben werden…“

Soweit das Zitat. Es gilt also nunmehr, diesen Vertrauensvorschluss zu nutzen, beziehungsweise nicht zu verspielen.

SO

 Fragen immer gerne an:

   rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

   https://www.bvfk.de/mein-bvfk/ersteinschaetzung-2/

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Mitgliederumfrage "Matthes"

Die unerfreuliche Geschichte rund um die Firma Matthes, beschäftigt uns leider immer noch recht intensiv. Offensichtlich scheint es Matthes innerhalb der letzten 2,5 Wochen nicht gelungen zu sein, 10 % der BVfK-Mitglieder hinter sich und seinem Anliegen zu vereinen, denn es wird immer noch in Ergänzung zum Anwaltsschreiben intensiv durch mehrere Personen telefonisch und sogar vor Ort „Überzeugungsarbeit“ geleistet.

Dabei wird enormer Druck aufgebaut, der aus einer Fülle von Unwahrheiten besteht. Man macht vor nichts halt. Inzwischen stellt man den Mitgliedern für Ihre Unterschrift nicht nur eine Teilrückerstattung ihrer Mitgliedsbeiträge in Aussicht, sondern behauptet sogar, dass jedes einzelne Mitglied für das vom Vorstand angeblich verschleuderte Vereinsvermögen haften müsse.

Die überwiegende Zahl der Mitglieder ist sicher: Nichts von diesen Unterstellungen ist richtig! Weder wird Vereinsvermögen verschleudert, noch hat der BVfK Schulden. Der Verband erwirtschaftet jedes Jahr schwarze Zahlen!

Zudem fordern viele: Dem Treiben muss nunmehr ein Ende bereitet werden!

Sie wollen nicht weiter drangsaliert und durch Lügengeschichten verunsichert werden.

Und tatsächlich scheint dies nötig, denn die wiederholten Apelle an Matthes, zuletzt auch der Gremienvertreter, diese rufschädigende Kampagne einzustellen, fruchteten nicht. Täglich erreichen uns neue Meldungen, dass inzwischen mindestens drei Personen diese bundesweite Verleumdungsaktion betreiben.

Daher werden nun wieder einmal die BVfK-Juristen aktiv. Sie ermitteln und prüfen, wer alles mit welchen Behauptungen, die bis auf wenige falsch interpretierte Fakten alle als frei erfunden und als unwahr widerlegen können, unter Druck gesetzt wurde, das Begehren nach einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zu unterschreiben.

An dieser Stelle sei ausdrücklich betont, dass sich der Vorstand keiner kritischen Frage entzieht und es selbstverständlich auch noch in diesem Jahr eine Mitgliederversammlung geben wird. Wir hatten Sie diesbezüglich ja auch bereits um Terminabstimmung gebeten (s.u.).

Um es möglichst einfach zu machen und Ihnen nicht unnötige Zeit zu rauben, haben wir nunmehr einen Katalog der uns bisher bekannten unwahren Behauptungen von Matthes und seinen Mitarbeitern zusammengestellt und möchten Sie bitten, uns durch Ankreuzen mitzuteilen, ob man sich Ihnen gegenüber auch so geäußert hat.

Selbstverständlich haben Sie auch noch die Möglichkeit, zusätzliche Informationen und Bemerkungen einzutragen. Es wäre auch schön, wenn Sie uns den Zeitpunkt des Telefonates, sowie die Person am anderen Ende der Leitung mitteilen könnten.

Sollte dies nicht möglich sein, reicht es auch, wenn Sie nur einen Teil der Fragen beantworten. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass Ihre Informationen zunächst dahingehend diskret behandelt werden, dass wir ihren Namen/die Quelle der Zitate nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung nennen werden.

Vielen Dank im Voraus für Ihr Mitwirken!

Hier geht es zur Umfrge: https://www.bvfk.de/mitgliederumfrage-matthes/

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Bild links: BVfK-Mitgliederversammlung 14.11.2015 in Starnberg

BVfK-Mitgliederversammlung 2016

Terminabstimmung

Bekanntermaßen soll noch in diesem Jahr eine BVfK-Mitgliederversammlung stattfinden. Damit möglichst viele von Ihnen teilnehmen können, möchten wir um Ihre Unterstützung bei der Findung eines Termins bitten.

Dabei haben wir versucht, es Ihnen wieder möglichst einfach zu machen und ein entsprechendes Umfragetool eingerichtet. Hier können Sie am besten gleich mehrere Wunschtermine ankreuzen.

Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit auch dann, wenn Sie Ihr Anliegen bereits Rechtsanwalt Sandner mitgeteilt haben.

Wir würden uns freuen, Sie wären in diesem Jahr dabei, wenn es wieder um viele spannende und interessante Themen geht.

Hier geht's zur Terminabstimmung:

https://www.bvfk.de/terminabstimmung-zur-bvfk-mitgliederversammlung-2016/

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Veranstaltungstipps

vom BVfK-Oldtimerbeauftragten Wolfgang Schreier:

5.-7. August Classic Days auf Schloß Dyck  http://www.classic-days.de/

12. – 14. August 2016 - Oldtimer Grand Prix auf dem Nürburgring  https://www.avd.de/ogpracing/

w.schreier@bvfk.de

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